Für THE STAR CHAMBER verquickt Peter Hyams den zu Beginn der Achtzigerjahre und angesichts steigender Kriminalitätsraten immer noch nicht aus der Mode gekommenen Selbstjustizfilm mit dem Polit- und Verschwörungsthriller der Siebzigerjahre. Wie das bei Hyams meistens so ist, hat man am Ende zwar das Gefühl, dass man aus dem Stoff inhaltlich noch eine ganze Menge mehr hätte herausziehen können, dafür bekommt man aber ein Werk, das absolut fantastisch aussieht und so rund läuft wie eine gut geölte, schnurrende Maschine.
Der Richter Steven Hardin (Michael Douglas) ist verzweifelt: Wegen Formfehlern muss er zunächst einen mehrfachen Raubmörder, dann schließlich zwei Päderasten und Kindermörder ziehen lassen. Wo ist nur die Unfehlbarkeit des Rechts, in die er sich während seines Studiums so verliebt hatte? Sein Mentor Benjamin Caulfield (Hal Holbrook) kennt die Lösung: Er ist Angehöriger einer Gruppe von Richtern, die all die Fälle nicht verurteilter Krimineller neu verhandelt, zum Schuldspruch kommt und die Strafe auf dem Fuße nachreicht – in Form eines Killers. Auch Hardin wird in den Kreis eingeführt und darf die beiden Kindermörder nachträglich zum Tode verurteilen. Doch dann stellt sich heraus, dass die beiden die Tat nicht begangen haben können …
Hyams hat in THE STAR CHAMBER viel zu erzählen: Er führt seinen Protagonisten geduldig auf den Moment hin, in dem Caulfield ihn für die Aufnahme in seinen Vigilantenbund geeignet hält. In der ersten Hälfte geht es also um die Fehlbarkeit der Rechtssprechung, die Formfehler, die die Polizei bei der Beweiserhebung macht und die Hardin keine andere Wahl lassen, als die Verbrecher – teilweise trotz vorliegender Geständnisse – auf freien Fuß zu setzen. Ironischerweise eine Situation, mit der außer den überraschen Freigesprochenen keiner glücklich ist, nicht einmal deren Verteidiger, die ja auch nicht blind sind. Aber das Gesetz fordert absolute Regeltreue. Die zunehmende Frustration Hardins, der öffentlich als verantwortlich dafür gesehen wird, gewissenlose Killer auf freien Fuß zu setzen, kulminiert, als der Vater des ermordeten Jungens im Gerichtssaal zur Waffe greift, um die Mörder selbst zu richten. Wo eigentlich Ordnung und Gerechtigkeit herrschen sollten, ist das absolute Chaos ausgebrochen.
Die „Star Chamber“ (im Film fällt dieser Begriff kein einziges Mal) verspricht Abhilfe, aber der Zuschauer weiß natürlich sofort, was er von dem geheimniskrämerischen Treiben zu halten hat – genauso wie Hardin übrigens, dessen Teilnahme eigentlich von Anfang an ein Eingeständnis seiner Hilflosigkeit ist. Die echte Überzeugung will sich bei ihm nicht einstellen. Zu Recht: Wenn sich da die Richter – allesamt dem gehobenen Mittelstand angehörige, distinguierte ältere Damen und Herren – in einem mondän eingerichteten Kaminzimmer versammeln, um Todesurteile zu verhängen, hat das nicht nur etwas Geheimbündlerisch-Verschwörerisches: Hier wird Rechtstaatlichkeit nicht gerettet, sondern aus dem Weg geräumt. Es ist schon bezeichnend, dass die Rache der Richter ausschließlich Menschen aus den unteren Schichten trifft. Der Umschwung lässt dann auch nicht allzu lang auf sich warten und stellt keinen echten Sinneswandel dar: Natürlich kommt Hardin mit seinem Appell an die Menschlichkeit bei den Überzeugungstätern nicht weiter. Der Stein, der einmal ins Rollen gebracht wurde, lässt sich nicht aufhalten und wo gehobelt wird, fallen bekanntlich Späne. Besser einen Unschuldigen über die Klinge springen lassen, als zehn Schuldigen aufgrund von Formfehlern die Freiheit zu gewähren. Für die Dramaturgie von THE STAR CHAMBER ist Hardins Humanismus und der Glaube an eine Rechtstaatlichkeit, die diesen Begriff wirklich verdient, ein Problem: Die Freude an der einfachen Lösung, die andere Vigilanten antreibt, kennt er nicht. Der Richter sieht nicht rot, wie es der deutsche Titel suggeriert, sein Blick ist nur kurzzeitig etwas eingetrübt.
Hyams selbst löst das Problem, indem er den Film in einen Showdown münden lässt, der die Ambivalenz des Selbstjustizfilms bewahrt, welche ihm sein Protagonist verweigert. Die beiden „Unschuldigen“, die Hardin vor dem Killer bewahren will, sind beileibe keine Unschuldslämmer. Man kann nicht behaupten, dass die Rache der „Star Chamber“ wirklich die Falschen getroffen hätte. Aber bei der Rechtsprechung, die Hardin vertritt, geht es eben nicht um eine alttestamentarische Strafe, mit der Amoral sanktioniert werden soll. Es geht um die Frage nach Täterschaft in ganz konkreten Fällen. Auch das größte Dreckschwein muss den Freispruch bekommen, wenn es einer Tat bezichtigt wird, die es nicht begangen hat. Am Ende führt Hardin den Cop Lowes (Yaphet Kotto) zum Gerichtssaal der Star Chamber: Er wird wohl die richtige Entscheidung treffen.